Diözesanversammlung 2016

Die Diözesanversammlung ist in der Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) das wichtigste beschlussfassende Organ eines Diözesanverbandes. Alle rechtlichen Grundlagen und verbindlichen Regelungen sind in der Satzung der DPSG festgehalten. Im Folgenden fassen wir die zentralen Aufgaben und die Zusammensetzung der Diözesanversammlung übersichtlich zusammen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Diözesanversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Diözesanvorstandes. Darüber hinaus wählt sie die Mitglieder des Rechtsträgers. Im Diözesanverband Eichstätt übernimmt das Diözesanamt St. Georg e.V. diese Funktion, sodass dessen Mitglieder ebenfalls von der Diözesanversammlung gewählt werden. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Diözesanleitung sowie die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes. Dabei berichten der Diözesanvorstand, die Referentinnen und Referenten sowie die Arbeitskreise über ihre Arbeit im vergangenen Jahr. Mit der Entlastung bringt die Versammlung zum Ausdruck, dass sie mit der geleisteten Arbeit und den erzielten Ergebnissen einverstanden ist. Außerdem nimmt die Diözesanversammlung den Bericht des Rechtsträgers entgegen, berät über das Jahresprogramm des Diözesanverbandes und beschließt besondere Unternehmungen. Grundsätzlich berät und entscheidet sie über alle Angelegenheiten des Diözesanverbandes, die laut Satzung oder ergänzender Diözesansatzung nicht ausdrücklich dem Diözesanvorstand oder der Diözesanleitung zugewiesen sind.

2025 dioezesanversammlung 05Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung sind der Diözesanvorstand, die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe sowie die Mitglieder der Bezirksvorstände. Gliedert sich der Diözesanverband ausschließlich in Stämme, gehören stattdessen die Mitglieder der Stammesvorstände zu den Stimmberechtigten. Zusätzlich sind jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen stimmberechtigt. Diese Mitglieder dürfen bei allen Beratungen abstimmen und verfügen auch bei Wahlen, beispielsweise zum Diözesanvorstand, jeweils über eine Stimme.

Mit beratender Stimme nehmen weitere Personen an der Diözesanversammlung teil. Sie besitzen kein aktives Stimmrecht, können sich jedoch durch Wortbeiträge einbringen. Dazu zählen die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung, die oder der Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit, jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate sowie zwei Mitglieder des Rechtsträgers. Ebenfalls mit beratender Stimme vertreten sind ein Mitglied der Bundesleitung, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Diözesanvorstandes des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) im jeweiligen Bundesland, ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im Diözesanverband sowie – sofern sich der Diözesanverband ausschließlich in Stämme gliedert – eine Vertreterin oder ein Vertreter der anerkannten Siedlungen. Auch die hauptberufliche Geschäftsführerin oder der hauptberufliche Geschäftsführer sowie die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung gehören mit beratender Stimme dazu. Bei Personalfragen, die den Diözesanvorstand betreffen, gilt dies jedoch nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.